Kostenübersicht
I. Diagnostik und Therapieplanung
Die Kosten für das Erstgespräch und für die Diagnostik bis zur Therapiefestlegung werden von den Krankenkassen übernommen.
II. Medikamentöse Behandlung der Unfruchtbarkeit – Hormontherapie
Die Kosten für Hormontherapien werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen.
Die Hormontherapie zielt auf eine Stimulation der Eizellreifung und/oder auf das Auslösen des Eisprungs ab. Dies steigert die Befruchtungschance beim nachfolgenden natürlichen Geschlechtsverkehr. Das Follikelwachstum kann mit Clomifen, Letrozol oder mit Gonadotropinen (FSH, hMG) stimuliert werden. Es wird dann entweder ein natürlicher Eisprung abgewartet oder man löst den Eisprung mit hCG (humanes Choriongonadotropin) aus. Das Auslösen des Eisprungs hat den Vorteil, dass sich so der beste Zeitpunkt für den Geschlechtsverkehr bestimmen lässt.
III. Reproduktionsmedizinische Leistungen: Inseminationen, IVF, ICSI
Damit Ihr Wunsch nach einem eigenen Kind nicht an finanziellen oder bürokratischen Hürden scheitert, beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen bei Problemen mit den Krankenkassen. Es besteht auch die Möglichkeit, in Raten zu bezahlen. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Rechnungshotline: 06221-89-300-38
> Sprechzeiten der Rechnungshotline
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 50 % der Kosten.
Die Anzahl der Versuche ist beschränkt auf:
- 8 Inseminationen ohne Stimulation (gegebenenfalls aber mit Clomifen)
- 3 Inseminationszyklen mit hormoneller Stimulation (z. B. Gonal F, Puregon, Menogon)
- 3 IVF-Behandlungen
- 3 ICSI-Behandlungen
Voraussetzungen für eine 50 %ige Kostenübernahme:
- Das Paar muss miteinander verheiratet sein.
- Die Frau muss mindestens 25 und darf maximal 39 Jahre alt sein.
- Der Ehemann muss mindestens 25 und darf maximal 49 Jahre alt sein.
Weitere Details:
- Vor Beginn der Behandlung muss der Behandlungsplan von den Versicherungen beider Partner genehmigt werden.
- Tritt innerhalb der drei Versuche, die üblicherweise zu 50 Prozent von der Krankenkasse übernommen werden, eine klinisch nachgewiesene Schwangerschaft ein, besteht ein erneuter Anspruch auf eine weitere Therapie.
- Nach einer Sterilisation besteht kein Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung.
- Die Kryokonservierung von Samenzellen, imprägnierten Eizellen oder Embryonen gehört nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, ebenso zusätzliche Leistungen wie Assisted Hatching und Blastozystentransfer.
Leistung | Ärztliche Leistung Frau** | Medikamente* | Anästhesie | Ärztliche Leistung Mann** |
Insemination spontan | 70 – 80 | 0 – 50 | — | 27 |
Insemination stimuliert | 80 – 90 | 200 – 400 | — | 27 |
IVF-Therapie | 600 | 750 – 1100 | 90 | 27 |
ICSI-Therapie | 800 | 750 – 1100 | 90 | 27 |
* ca. Angaben in €, die Medikamentenkosten sind Durchschnittswerte
und können stark variieren
** incl. gesetzlich vorgeschriebener Infektionsserologie bei Frau und Mann
Private Krankenversicherung
Die vertraglichen Regelungen der privaten Krankenversicherungen sind sehr unterschiedlich. Bei gemischt Versicherten, also wenn ein Partner gesetzlich und der andere privat versichert ist, besteht besonderer Klärungsbedarf zwischen den betroffenen Kassen. In jedem Fall sollte vor einer Behandlung geklärt werden, ob und welche Maßnahmen der künstlichen Befruchtung bezahlt werden. Bei Problemen und Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.