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KostenĂĽbersicht

I. Diagnostik und Therapieplanung

Die Kosten für das Erstgespräch und für die Diagnostik bis zur Therapiefestlegung werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.

II. Medikamentöse Behandlung der Unfruchtbarkeit – Hormontherapie

Die Kosten fĂĽr Hormontherapien werden in der Regel von der Krankenversicherung ĂĽbernommen.
Die Hormontherapie zielt auf eine Stimulation der Eizellreifung und/oder auf das Auslösen des Eisprungs ab. Dies steigert die Befruchtungschance beim nachfolgenden natürlichen Geschlechtsverkehr. Das Follikelwachstum kann mit Clomifen, Letrozol oder mit Gonadotropinen (FSH, hMG) stimuliert werden. Es wird dann entweder ein natürlicher Eisprung abgewartet oder man löst den Eisprung mit hCG (humanes Choriongonadotropin) aus.

III. Reproduktionsmedizinische Leistungen: Inseminationen, IVF, ICSI

Damit Ihr Wunsch nach einem eigenen Kind nicht an finanziellen oder bürokratischen Hürden scheitert, beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen bei Problemen mit den Krankenkassen. Es besteht auch die Möglichkeit, in Raten zu bezahlen. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen ĂĽbernehmen 50 % der Kosten.

Die Anzahl der Versuche ist beschränkt auf:

  • 8 Inseminationen ohne Stimulation (gegebenenfalls aber mit Clomifen oder Letrozol)

  • 3 Inseminationszyklen mit Gonadotropin- Stimulation

  • 3 IVF-Behandlungen

  • 3 ICSI-Behandlungen

Voraussetzungen fĂĽr eine 50 %ige KostenĂĽbernahme:

  • Das Paar muss miteinander verheiratet sein.

  • Die Frau muss mindestens 25 und darf maximal 39 Jahre alt sein.

  • Der Ehemann muss mindestens 25 und darf maximal 49 Jahre alt sein.

Weitere Details:

  • Vor Beginn der Behandlung muss der Behandlungsplan von den Versicherungen beider Partner genehmigt werden.

  • Tritt innerhalb der drei Versuche, die ĂĽblicherweise zu 50 Prozent von der Krankenkasse ĂĽbernommen werden, eine klinisch nachgewiesene Schwangerschaft ein, besteht ein erneuter Anspruch auf eine weitere Therapie.

  • Nach einer Sterilisation besteht kein Anspruch auf Leistungen zur kĂĽnstlichen Befruchtung.

  • Die Kryokonservierung von Samenzellen, imprägnierten Eizellen oder Embryonen gehört nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, ebenso zusätzliche Leistungen wie Assisted Hatching und Blastozystentransfer.

Leistung Ärztliche Leistung Frau** Medikamente* Anästhesie Ärztliche Leistung Mann**
Insemination spontan 70 – 80 0 – 50 — 27
Insemination stimuliert 80 – 90 200 – 400 — 27
IVF-Therapie 600 750 – 1100 90 27
ICSI-Therapie 800 750 – 1100 90 27

* ca. Angaben in €, die Medikamentenkosten sind Durchschnittswerte und können stark variieren
** incl. gesetzlich vorgeschriebener Infektionsserologie bei Frau und Mann

Private Krankenversicherung

Die vertraglichen Regelungen der privaten Krankenversicherungen sind sehr unterschiedlich. Bei gemischt Versicherten, also wenn ein Partner gesetzlich und der andere privat versichert ist, besteht besonderer Klärungsbedarf zwischen den betroffenen Kassen. In jedem Fall sollte vor einer Behandlung geklärt werden, ob und welche Maßnahmen der künstlichen Befruchtung bezahlt werden. Bei Problemen und Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.